Jugendliche mit einer Behinderung

Die Jugendlichen mit einer Behinderung werden durch PluSport, Behindersport Schweiz in der ganzen Schweiz informiert. Die Information geschieht einerseits durch das jährliche Kursprogramm „Zentrale Sportkurse“, sowie durch Beratungen des PluSport Büros.

 

Zusätzlich werden ausgewählte Behinderteninstitutionen sowie Behindertensportgruppen respektive deren LeiterInnen an Weiterbildungsveranstaltungen persönlich infomiert und angeschrieben. Durch diese persönlichen Kontakte wird das „mitenand“ auch durch Mund-zu-Mund-Werbung in die einzelnen Sportgruppen gebracht.

Teilnahmeberechtigung

Grundsätzlich können alle Jugendlichen mit einer Behinderung aus der Schweiz an diesem Lager teilnehmen. Die Altersgrenze für Behinderte ist auf ca. 30 Jahre angesetzt, wobei auch ältere TeilnehmerInnen sich anmelden können, solange sie sich noch „jung“ fühlen. (Gilt insbesondere für solche TeilnehmerInnen, die schon mehrmals im Lager waren).

Unser Lager eignet sich nicht...

  • Unser Lager in dieser Grösse eignet sich nicht für Jugendliche mit autistischen Zügen
  • Ebenso können wir keine Jugendliche von Massnahmen einer Jugendanwaltschaft oder von Wohnheimen für verhaltensauffällige Jugendliche aufnehmen.
  • Teilnehmende mit dissozialen, verhaltensauffälligen und psychischen Problemen sind in diesem Lager nicht am richtigen Ort. Daher nehmen wir keine Jugendlichen aus entsprechenden Institutionen auf.
  • Unser Lager ist nicht ausgerichtet für Teilnehmenden die eine 1:1 Betreuung brauchen.

Wir können für diese Jugendlichen nicht die notwendige Betreuung anbieten.

Anmeldung

Download
Bitte druckt dieses Formular aus, füllt es aus und schickt es an:
PluSport Behindertensport Schweiz, Sportcamps, Chriesbaumstrasse 6, 8604 Volketswil Fax: 044 908 45 01, E-Mail: sportcamps@plusport.ch
PluSport_Anmeldeformular_2022 Biedes.pdf
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Minimalanforderung

Der, die Teilnehmende mit einer Behinderung…

  • kann sich selbständig an- und ausziehen, seine tägliche Hygiene selbständig durchführen, selbständig essen oder ist in der Lage, dafür klare Anweisungen für die Hilfe zu geben
  • kann mit anderen kommunizieren und seine Bedürfnisse anmelden
  • kann sich in eine Gruppe integrieren und entfernt sich nicht davon 
  • kann in einem Zimmer mit ca 8 anderen Jugendlichen mit und ohne Behinderung (des gleichen Geschlechts) schlafen
  • kann bei den Programmen (Sport, Basteln, Freizeit usw.) auf eine minimale Weise mitmachen oder ist zufrieden bei deren blossen Beobachtung
  • ist in der Lage, sich für eine gewisse Zeit selber zu beschäftigen, bzw. eine zugewiesene Beschäftigung selbständig und ohne Aufsicht auszuführen
  • das Konzept dieses Lagers sieht keine 1:1 Betreuung und keine Pflege in der Nacht vor. Für TeilnehmerInnen, die eine solche Betreuung bei den Programmteilen oder bei den täglichen Verrichtungen benötigen, ist dieses Lager nicht geeignet. Sollte dies erst im Lager zum Ausdruck kommen, behält sich die Lagerleitung vor, den Teilnehmenden wieder von den Eltern oder Heimbetreuer abholen zu lassen
  • versteht schweizerdeutsche Mundart
  • Zwischen 15 und 30 Jahren

Im Zweifelsfalle entscheidet die Lagerleitung über eine allfällige Teilnahme bzw. vorzeitiges Nachhause gehen. Dieser Entscheid ist abschliessend.

Guidelines - zum Umgang mit Menschen mit Behinderung

 

Guidelines erstellt vom Internationalen Paralympischen Komitee, übersetzt und überarbeitet von Annette Schwindt  sowie ergänzt mit spezifischen Tipps von PluSport. In Gesellschaft, beim Sprechen und Führen eines Interviews mit einem Menschen mit Behinderung gibt es einige allgemeine Guidelines zu beachten: 

 

Was einen Menschen ausmacht, sind nicht seine körperlichen Fähigkeiten, sondern seine Persönlichkeit, sein Denken, Fühlen und Handeln. Definieren Sie einen Menschen daher nach diesen Kriterien, nicht über seine Einschränkungen. Denn Einschränkungen hat jeder, auch nichtbehinderte Menschen. Bei Menschen mit Behinderung ist nur eine besondere Einschränkung sofort sichtbar. Diese mag für Sie ungewohnt sein, macht Ihr Gegenüber jedoch nicht automatisch zu einem bemitleidenswerten Menschen. 

 

Bieten Sie den Handschlag zur Begrüssung an, auch wenn Ihr Gegenüber keine Hände/ Arme, Prothesen oder nur eingeschränkte Kontrolle über seine Hände/Arme hat. Die Person wird Sie wissen lassen, was zu tun ist. 

 

Vermeiden Sie ungefragtes Helfen. Ihr Gegenüber wird es Sie wissen lassen, wenn er/sie Hilfe braucht. Warten Sie dann auf konkrete Anweisungen, da das, was Ihnen auf den ersten Blick richtig erscheint, nicht unbedingt die richtige Hilfe für Ihr Gegenüber ist. So gibt es z.B. bestimmte Techniken, die das Überwinden von Stufen mit einem Rollstuhl für Sie erleichtern und für Ihr Gegenüber weniger sturzgefährlich machen. Sollten Sie keine Anweisungen bekommen, fragen Sie nach. Das ist völlig in Ordnung. 

 

Gehen Sie aufgrund der Behinderung nicht übervorsichtig mit Ihrem Gegenüber um. Es handelt sich um einen Menschen und nicht um ein rohes Ei. Sprechen Sie mit ihm wie mit jedem anderen auch.

 

Es gibt keinen Grund, Ihr Gegenüber zu bemitleiden. Menschen mit Behinderung definieren sich nicht automatisch über ihre Einschränkungen, sind nicht zwingend unglücklich oder krank. 

 

Sprechen Sie direkt mit Ihrem Gegenüber, nicht mit dessen Begleiter oder Dolmetscher. 

 

 

Sprechen Sie ganz normal. Eine körperliche Einschränkung Ihres Gegenübers hat nicht automatisch einen Hörschaden oder intellektuelle Einschränkungen zur Folge. Es ist also nicht nötig, überbetont oder extra laut zu reden. 

 

Es ist nicht nötig, Wörter zu vermeiden, die vermeintlich im Gegensatz zur Behinderung Ihres Gegenübers stehen. So können Sie einen Rollstuhlfahrer durchaus fragen «wie es läuft» oder zu einem sehbehinderten Menschen sagen «Wir sehen uns dann». 

 

Stellen Sie den Menschen in den Vordergrund, nicht seine körperlichen Einschränkungen. Stellen Sie ihn anhand der Sache vor, wegen der Sie mit ihm zusammengekommen sind. Dass dieser Mensch eine Behinderung hat und welche, können Sie dann immer noch erwähnen (ist in manchen Fällen sogar schon implizit, z.B. bei einem Bericht über einen Sportler bei den Paralympics) bevor Sie mit dem eigentlichen Thema weitermachen. Außerdem gibt es immer noch andere Attribute als die körperlichen Einschränkungen. So kann z.B. eine gehörlose Frau auch Mutter, Malerin und Hamburgerin sein, oder ein Rollstuhlbasketballspieler auch Verwaltungsangestellter, Weinliebhaber und Kölner. Es ist daher nicht nötig, sich ständig auf die Behinderung zu beziehen. 

 

Nicht «trotz Behinderung»: Wenn Sie über eine Leistung eines Menschen mit Behinderung berichten, stellen Sie diese nicht als außergewöhnlich oder gar rührend dar. Dies unterstellt, Ihr Gegenüber wäre eigentlich nicht dazu in der Lage und habe es nun «trotzdem» geschafft. 

 

Bestimmte Behinderungsarten bedingen Sprachprobleme z.B. spastische Lähmungen oder Gehörlosigkeit. 

 

Haben Sie Geduld mit Ihrem Gegenüber, wenn er/sie mehr Zeit zum Antworten braucht. Dies ergibt sich lediglich aus der körperlichen Einschränkung und bedeutet nicht, dass diese Person deshalb auch in ihren intellektuellen Fähigkeiten eingeschränkt wäre. 

 

Vermeiden Sie Worte und Formulierungen wie... 

  • «tragisch, schrecklich» etc. Ein Mensch kann auch mit Behinderung durchaus glücklich leben
  • «leidet unter» auch wenn der Mensch behindert ist, leidet er nicht automatisch darunter
  • «Schicksal» besser: «Lebensgeschichte oder Biographie»
  • «Behinderte» besser: «Menschen mit Behinderung» 
  • «der Querschnittgelähmte», «die Blinde» etc. besser: «der querschnittgelähmte Sportler»
  • «gesund, normal» als Gegenteil von «behindert» besser: «nichtbehindert»